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   VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 5918/17.WI   

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VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 5918/17.WI (https://dejure.org/2019,39560)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 19.08.2019 - 6 K 5918/17.WI (https://dejure.org/2019,39560)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 19. August 2019 - 6 K 5918/17.WI (https://dejure.org/2019,39560)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 GG, § 21 Abs 1 Satz 2 HessAbgG, § 38 a HessAbgG, § 38 Abs 3 HessAbgG, § 38 b HessAbgG, § 5 Abs 1 HessAbgG, Art 1 HV
    Altersentschädigung für Landtagsabgeordnete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 5918/17
    Die Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten hat das Bundesverfassungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtslehre aus dem Wesen des Bundesstaates entwickelt (vgl. BVerfG, Urteil vom 21.05.1952 - 2 BvH 2/52 -, BVerfGE 1, 299-322).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvL 8/74

    Fehlerberichtigung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 5918/17
    Es steht in Ermessen des Gesetzgebers, eine von ihm nicht gewollte Fassung eines Gesetzes durch einen förmlichen actus contrarius wieder zu ändern, zu streichen oder zu ersetzen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 15.02.1978 - 2 BvL 8/74 -, BVerfGE 48, 1-29).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 5918/17
    Der Gesetzgeber hat die Grenzen der ihm zustehenden weiten Gestaltungsfreiheit - mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG - erst dann überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, mit anderen Worten, wo ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, sodass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 01.07.1964 - 1 BvR 375/62 -, BVerfGE 18, 121).
  • BVerfG, 19.02.2002 - 2 BvG 2/00

    'Biblis A'

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 5918/17
    Es verlangt, dass sowohl der Bund als auch die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Kompetenzen die gebotene und ihnen zumutbare Rücksicht auf das Gesamtinteresse des Bundesstaates und auf die Belange der Länder nehmen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19.02.2002 - 2 BvG 2/00 -, BVerfGE 104, 249-287).
  • VGH Hessen, 24.06.2008 - 1 UE 319/07

    Teilerfolg für ehemaligen Bundesbankpräsidenten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 5918/17
    Das o. g. Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt wurde nach erfolgter Gesetzesänderung durch die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 24.06.2008, Az.: 1 UE 319/07 , aufgehoben.
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 5918/17
    Im Rahmen der ihm zustehenden Entscheidungsfreiheit kann er darüber befinden, was in concreto als im Wesentlichen gleich und was als so verschieden anzusehen ist, dass die Verschiedenheit eine Ungleichbehandlung rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.10.1983 - 2 BvL 22/80 -, BVerfGE 65 (148) m.w.N.); er ist befugt, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.06.1973 - 1 BvL 39/69 -, BVerfGE 35, 263 (272) m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 11.12.2006 - 9 E 159/06

    Teilstattgabe im Welteke - Verfahren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 5918/17
    Hintergrund der Gesetzesänderung war ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 11.12.2006, Az.: 9 E 159/06 (3).
  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 5918/17
    Im Rahmen der ihm zustehenden Entscheidungsfreiheit kann er darüber befinden, was in concreto als im Wesentlichen gleich und was als so verschieden anzusehen ist, dass die Verschiedenheit eine Ungleichbehandlung rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.10.1983 - 2 BvL 22/80 -, BVerfGE 65 (148) m.w.N.); er ist befugt, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.06.1973 - 1 BvL 39/69 -, BVerfGE 35, 263 (272) m.w.N.).
  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 5918/17
    Denn nur dann könnten die Abgeordneten praktisch als Vertreter des ganzen Volkes gelten, wenn Vertreter aus allen Schichten des Volkes Abgeordnete sein könnten (vgl. BVerfG, Urteil vom 05.11.1975 -2 BvR 193/74 -, BVerfGE 40, 296, 317 f.).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 5918/17
    Von Willkür im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG kann nur dann gesprochen werden, wenn sich keine sachlichen Gründe für die beanstandete Regelung finden lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.07.1982 - 2 BvL 14/78 -, BVerfGE 61, 43 (62) m.w.N.).
  • BVerwG, 05.07.2012 - 8 C 22.11

    Fraktionen; Fraktionsstärke; Zuwendungen; Personalkosten; Zweck; Bedarf;

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 39.09

    Ruhen der Versorgung; Verwendung im öffentlichen Dienst; Verwendungseinkommen;

  • VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 296.20

    Keine höheren Ansprüche für Berliner Abgeordnete, die vor 2001 ausgeschieden sind

    Beispielsweise ist es unstrittig zulässig, hierbei zu differenzieren, etwa danach, wie lange ausgeschiedene Mitglieder dem Abgeordnetenhaus angehört haben (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 19. August 2019 - 6 K 5918/17.WI -, juris Rn. 36).
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